Kinderrechte
Willst du mehr über deine Rechte wissen?
Hier erfährst du alles über die Rechte von Kindern
Kinder haben Rechte!
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte. Die Schweiz hat die UN-Konvention im Jahr 1997 ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst insgesamt 54 Artikel, welche die Rechte der Kinder auf Versorgung, Schutz und Mitbestimmung sicherstellen sollen.
Mehr Informationen zu den Rechten
Recht auf Beteiligung
Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12, 13)
Recht auf Information
Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre eigene Meinung zu bilden und zu verbreiten. (Artikel 17)
Recht auf Gleicheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Es macht keinen Unterschied, woher es kommt, welches Geschlecht es hat, wie es aussieht, spricht oder welche Religion es hat. (Artikel 2)
Recht auf Gesundheit
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Kinder habe das Recht, zum Arzt zu gehen, wenn sie krank sind. (Artikel 24)
Recht auf Privatsphäre
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
Besondere Rechte bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Recht auf Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen, zur Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
Recht auf Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
Recht auf elterliche Führsorge
Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern zu leben. Leben die Eltern nicht zusammen, haben die Kinder das Recht, beide Eltern regelmässig zu treffen. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass es den Kindern gut geht. (Artikel 9, 10, 18)
Recht auf Schutz
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 19, 22, 32, 34, 38)
Die verwendeten Bilder auf der Kinderrechtsseite wurden von „Pro Junior Schaffhausen Thurgau“ zur Verfügung gestellt.
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